Qualitätsmanagement

Gesetzliche und wirtschaftliche Vorgaben sowie knappe finanzielle Ressourcen im Gesundheitssektor machen es erforderlich, systematisch und gezielt die Qualität der pflegerischen Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Bewohnern zu sichern bzw. ständig weiter zu entwickeln, um das Niveau einer ausreichenden und angemessenen Pflege erhalten zu können.

Die Qualitätssicherung bzw. Qualitätsentwicklung bezieht sich auf die drei Qualitätsdimensionen Struktur-; Prozess- und Ergebnisqualität der pflegerischen Dienstleistung.

Qualitätssicherung wird als eine Methode der Selbstkontrolle und Qualitätsüberprüfung durch alle Personen verstanden, die an der pflegerischen Versorgung und Betreuung beteiligt sind und nicht als Kontrolle des Arbeitgebers über die Arbeitnehmer.

Die Verantwortung für die ständige Weiterentwicklung und Sicherstellung einer angemessenen pflegerischen Versorgung und Betreuung obliegt dem Vorstand und der Heimleitung.

Die Teilnahme an internen und externen Aus, -Fort- und Weiterbildungen wird erwartet und gefördert.