Leitlinien
Tätige Nächstenliebe ist ein Dienst am Menschen und ein Dienst in und an der Gesellschaft.
Daher verstehen es die Gemeinschaften und die Gemeinden in der katholischen Kirche seit Jahrhunderten als eine ihrer Grundaufgaben in der Nachfolge Jesu Christi, für die Sorge um und die Pflege von hilfebedürftigen Personen stationäre Einrichtungen der Altenhilfe zu betreiben, in denen Menschen gerade in der letzten Lebensphase die zugewandte Nähe Gottes erfahren können.
In dieser Aufgabe sehen sich zurzeit im Erzbistum Hamburg 18 Altenpflegeheime, in denen unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und unterschiedliche Wege gesucht werden, das jeweils eigene christliche Leitbild zu verwirklichen. Unbeschadet dessen und vor dem Hintergrund anhaltender Qualitätsdiskussionen einigen sich diese Altenpflegeheime auf folgende Leitlinien, die das gemeinsame Grundverständnis auch für die Öffentlichkeit widerspiegeln sollen.
1.) Christliches Menschenbild als Grundlage und Maßstab unseres Handelns
Für jeden Menschen gilt, dass er Geschöpf und Ebenbild Gottes ist, dem Heil zugesagt wird. Erfahrbar ist dies im Umgang mit Menschen, die – überzeugt von ihrem Auftrag, kompetent in Sachfragen – ihr berufliches Handeln an christlichen Grundsätzen der Personalität, Subsidiarität und Solidarität ausrichten.
Die meisten alten Menscheln gestalten ihr Leben im Alltag kompetent und selbständig.
Das Risiko, hilfebedürftig zu werden, nimmt jedoch mit steigendem Lebensalter zu. Die katholischen Einrichtungen der stationären Altenhilfe wollen alte Menschen darin unterstützen, trotz Hilfebedürftigkeit ihr Leben nach ihren individuellen Bedürfnissen zu verwirklichen. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, die Einzigartigkeit jedes Menschen zu achten und zu wahren.
Wo Bewohner/Innen, Mitarbeiter/Innen und Angehörige einander begegnen und darauf achten, dass die Fähigkeiten jedes Einzelnen nicht verkümmern und unverwechselbares Leben nicht eingeengt wird, sondern sich frei entfalten kann, da wird die Einrichtung zu einem Ort, an dem Gott vorkommt. Aus dem Miteinander entsteht ein Füreinander, das Menschen in Würde altern lässt und ihnen Wegbegleitung bis in den Tod anbietet, getragen von Achtung und Zuwendung.
2.) Ganzheitlichkeit
Die Bewohner/Innen erfahren, dass sie als Person mit ihrem eigenen Lebenslauf und eigenen Lebenserfahrungen wahrgenommen und angenommen werden.
Durch ganzheitliche Pflege und Betreuung erhalten sie kompetente und verlässliche Unterstützung bei allen Aktivitäten, die sie nicht ohne Hilfe durchführen können bzw. bei denen sie Hilfe wünschen.
Die Stärkung der Selbsthilfemöglichkeiten und die Erhaltung der Selbständigkeit bestimmen Art und Umfang der in unseren stationären Einrichtungen angebotenen Leistungen.
Familienangehörige, Freunde sowie andere Personen aus dem sozialen und kirchlichen Umfeld sind unersetzbare Bezugspersonen der Bewohner/Innen und wichtige Partner der Einrichtung. Begegnungen innerhalb und außerhalb des Hauses werden gefördert.
3.) Unser Anspruch im Umgang mit Sterben und Tod
Krankheit und Sterben sind Lebensabschnitte, in denen wir Menschen in besonderer Weise darauf angewiesen sind, eine unserer ganzen Persönlichkeit zugewandte Begleitung zu erfahren.
Dementsprechend wollen wir den Bewohner/Innen in unsere Sorge und Pflege begegnen, dass es ihnen ermöglicht bleibt, ihr eigenes Leben zu leben und ihren Tod zu sterben.
Den Angehörigen unserer Bewohner/Innen bieten wir an, sie in ihrer Trauer zu begleiten.
Da wir den Menschen als in Gottes Hand geborgen glauben, lehnen wir all jene Maßnahmen ab, die eine aktive Sterbehilfe beinhalteten.
4.) Fachlichkeit
Im Sinne der Dienstgemeinschaft tragen Träger, Leitungspersonen und Mitarbeiter/Innen in gemeinsamer Verantwortung zur Verwirklichung der Ziele des Hauses und zur Gestaltung der Lebens- und Arbeitsbedingungen bei. Der Umgang ist wechselseitig von persönlicher Achtung und Anerkennung der Kompetenzen geprägt.
Mitarbeiter/Innen werden organisatorisch und fachlich darin unterstützt, dass sie ihre Aufgaben nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen verantwortlich erfüllen und ihre Fähigkeiten durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen weiterentwickeln können.
5.) Wirtschaftlichkeit
Unser Selbstverständnis, sowie unsere Verantwortung den Bewohnern, dem gesamten Gemeinwesen und der Umwelt gegenüber verpflichten uns, unsere Dienstleistungen wirtschaftlich zu erbringen.
Dies schließt einen bewussten Umgang mit den Ressourcen ein, in dem sich unsere Verantwortung für die Schöpfung widerspiegelt.

