Heimbeirat
Das Heimgesetz schreibt die Bildung eines Heimbeirates vor, der die Interessen der Heimbewohner/innen gegenüber dem Träger der Einrichtung und der Einrichtungsleitung wahrnimmt. Der Heimbeirat dient hierbei als Sprachrohr der Bewohner, mittels dessen sie ihre Anregungen, Probleme und Wünsche artikulieren können.
Eine zentrale Aufgabe des Heimbeirates ist aber auch das Konfliktmanagement innerhalb des Hauses, d.h. die Schlichtung von etwaigen Streitigkeiten zwischen den Bewohner/innen.

Der Heimbeirat wird alle vier Jahre im Rahmen einer Bewohnerversammlung gewählt. Hierbei können auch externe Vertreter bestimmt werden.
Das Heimbeiratsgesetz schreibt bei einer Heimgröße von 99 Bewohner/innen einen fünfköpfigen Rat vor und trifft sich alle 4 Wochen mit der Einrichtungsleitung.
Zusätzlich trifft sich der Heimbeirat in St. Birgitta wenigstens einmal jährlich mit Vertretern des Vorstandes des Caritasverbandes zu einer generellen Aussprache.

